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Kraftfahrzeug

Einzelne Versicherungssparten im Detail

Kraftfahrzeugversicherung

Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Mit der Kfz-Haftpflicht als gesetzliche Pflichtversicherung ist Ihr Schadenersatz versichert. Neben der Haftpflichtversicherung fürs Auto als Pflichtversicherung haben Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eine zusätzliche Kaskoversicherung zum Versicherungsschutz Ihres Pkws hinzuzufügen. Bei der Kaskoversicherung können Sie zwischen einer Teilkasko und einer Vollkasko wählen. Während die Kfz Haftpflicht Versicherungsnehmer, Fahrer und Halter des Fahrzeugs gegen Haftpflichtansprüche Dritter absichert, greift die Teilkasko beispielsweise bei Elementarschäden, Diebstahl und Wildunfällen. Die Vollkasko bietet Ihnen den umfassendsten Versicherungsschutz. Mit dieser Kaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug auch gegen Schäden durch Vandalismus und Fahrerflucht durch fremde Personen sowie selbst verschuldete Unfälle versichert.

Wer ist versichert?

Versichert ist

der Versicherungsnehmer
der Eigentümer und Halter
der berechtigte Lenker, Einweiser und Insasse

Ein Beispiel: Ihr Beifahrer öffnet die Autotür und beschädigt ein anderes Fahrzeug – die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt den entstandenen Schaden.

Was ist versichert?

Ersetzt werden die berechtigten Ansprüche aus Schäden, die dritte Personen durch Ihr Kraftfahrzeug erleiden – und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Ihre Versicherung verteidigt Sie aber auch gegen unberechtigt gegen Sie erhobene Ansprüche.

Regelungen für den Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung. Mit Erhalt der Polizze beginnt die Prämienzahlungspflicht. Wird die Erstprämie nicht bezahlt, ist die Versicherung leistungsfrei und kann auch vom Vertrag zurücktreten. Geraten Sie mit den Folgeprämien in Verzug, mahnt die Versicherung Sie zuerst schriftlich unter Setzung einer Zahlungs­frist von zwei Wochen. Wird die Prämie innerhalb dieser zwei Wochen nicht bezahlt, ist die Versicherung leistungsfrei.

Nicht versichert sind

  • Schäden am versicherten Fahrzeug selbst (möglich ist das in der Kaskoversicherung)
  • sonstige Sachschäden des Eigentümers oder Halters des versicherten Fahrzeuges
  • Schäden am beförderten Ladegut

Sollten Sie keinen Kfz-Haftpflichtversicherer für Ihr Kraftfahrzeug finden (z. B. weil sie von drei Versicherern abgelehnt wurden), hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der „Zuweisung“ des Risikos an eine Versicherung geschaffen. Diese Zuweisung wird durch den österreichischen Versicherungsverband (VVO) vorgenommen und hat in der Regel eine höhere Versicherungsprämie zur Folge.

Besonderheiten der Haushaltsversicherung

Prämienhöhe und Bonus­Malus­System
Die Prämie für Ihre Haftpflichtversicherung richtet sich bei PKW und Kombi grundsätzlich nach der Motorleistung, bei einspurigen Fahrzeugen nach dem Hubraum bzw. nach der Zahl der Sitze, bei LKW nach der Nutzlast und bei Omnibussen nach der Anzahl der Sitz- und Stehplätze. Zudem bemessen die meisten Versicherungen die Prämie nach dem Schadenverlauf („Bonus-Malus-System“). Jede Versicherung kann für ihre Kunden ihr eigenes Bonus-Malus-System anbieten oder andere z. B. von den gefahrenen Kilometern bestimmte Prämiensysteme verwenden. Genauere Informationen über das von Ihrer Versicherung verwendete System erhalten Sie von Ihrem Versicherungsberater.

Ende des Versicherungsvertrages
Wurde der Vertrag auf mindestens ein Jahr abgeschlossen, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist – das ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung immer ein Monat – vor dem Ablauftermin schriftlich (am besten eingeschrieben) gekündigt wird.

Nach einem Schadenfall kann in der Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Achtung: Wird das haftpflichtversicherte Fahrzeug verkauft, geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über, der den Versicherungsvertrag aber mit einer Frist von einem Monat kündigen kann.

Was ist eine Kfz-Kaskoversicherung?

Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung freiwillig. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs auf. Die Kfz-Kaskoversicherung brauchen insbesondere jene Menschen, die auf ihr Fahrzeug dringend angewiesen sind, im Schadenfall aber nicht das nötige Geld haben, um das Fahrzeug rasch zu ersetzen.

Wer ist versichert?

Während die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden Dritter ersetzt, nützt die freiwillige Kaskoversicherung dem Autobesitzer selbst, weil sie entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug deckt.

Was ist versichert?

Bei der Kaskoversicherung ist das Fahrzeug in der im Antrag genau bezeichneten Ausführung und Sonderausstattung versichert. Die Leistung aus der Kaskoversicherung richtet sich nach der von Ihnen gewählten Produktvariante. Man unterscheidet zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung.

Teilkaskoversicherung

Auch „Elementarkaskoversicherung“ genannt, deckt Schäden auf Grund von Diebstahl, Brand, Wildunfällen, Lawinen, Sturm, Überschwemmungen, Hagel und Schneedruck ab. Bei besonderer Vereinbarung ist der Bruch der Front-, Seiten- und Heckscheiben – ohne Rücksicht auf die Schadenursache – gedeckt.

Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung (oder auch „Kollisionskaskoversicherung“) deckt zusätzlich zu den Schäden der Teilkasko alle Schäden ab, die bei einem Unfall unabhängig vom Verschulden oder durch böse Absicht fremder Personen ent­standen sind.

Bei einem neuen Auto wird meist die etwas teurere Vollkaskoversicherung empfohlen, weil sie umfassender absichert. Lassen Sie sich vor Abschluss der Versicherung jedenfalls genau erklären, was im Schadenfall gedeckt ist und welche Selbstbehalte bestehen.

Was ersetzt die Kaskoversicherung?
Notwendige Reparaturkosten
Notwendige Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte
Rückholkosten bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Wiederbeschaffungswertes im Falle eines Diebstahles oder Raubes des Fahrzeuges
Voraussichtliche Kosten der Wiederherstellung bei Veräußerung des Fahrzeuges im beschädigten Zustand
Im Totalschadenfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahrzeuges (Autowrack).

Regelungen für den Versicherungsschutz

Prämienhöhe

Sie richtet sich nach der Produktvariante und dem vereinbarten Selbstbehalt. Der Selbstbehalt – Prozentsatz oder fixer Betrag – ist jener Teil, den der Kunde selbst tragen muss.

Nicht versichert sind

  • Brems-, Betriebs-und reine Bruchschäden, wie zum Beispiel mechanische Defekte, Abnützungsschäden usw.
  • Mietwagenkosten
  • Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden
  • Wertminderung

Dazu einige Beispiele:
Das Fahrzeug wird wegen mangelnder Sicherung entwendet (Fahrzeug unverschlossen oder Ersatzschlüssel befinden sich im Auto).
Das Fahrzeug wird in nicht verkehrssicherem Zustand benützt (abgefahrene Reifen, keine Winterbereifung).
Das Fahrzeug wird trotz Fahruntüchtigkeit benützt (Trunkenheit am Steuer, bei Übermüdung, Medikamenteneinfluss, Drogeneinwirkung etc.).
Bei Fahren ohne Lenkerberechtigung.

Besonderheiten der Eigenheimversicherung

Die Kaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten Ihres beschädigten Fahrzeuges. Wenn die Reparaturkosten zuzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges aber über dem Wiederbeschaffungswert liegen, liegt ein so genannter „Totalschaden” vor – er bildet die Obergrenze für die Entschädigung der Versicherung. Entschädigt wird: der Wert, den Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles noch hatte abzüglich dem Restwert („Wrackwert”), abzüglich allfälliger Selbstbehalte. An den Eigentumsverhältnissen des beschädigten Fahrzeuges ändert sich durch die Totalschadenabrechnung nichts.

Was ist eine Kfz-Insassen-Unfallversicherung?

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich wieder auf die Musterbedingungen des österreichischen Versicherungsverbandes (VVO). Die Kfz-Insassen-Unfallversicherung ist eine Sonderform der Unfallversicherung und bietet Versicherungsschutz für Unfälle von Fahrzeuginsassen beim Lenken, Benutzen, Be- und Entladen des versicherten Fahrzeuges.

Wer ist versichert?

Der Versicherungsschutz gilt für den berechtigten Lenker und die Insassen des versicherten Fahrzeuges. Da man bei einem selbst verschuldeten Unfall keine Haftpflichtansprüche an sich selbst stellen kann, ist die Insassen-Unfallversicherung für den Lenker, der ja sonst beim selbst verschuldeten Unfall keinerlei Ersatzleistung erhält, besonders wichtig. Weiters auch für jene Unfälle, bei denen ein Schuldiger nicht festgestellt werden kann.

Was ist versichert?

Die Versicherung bezahlt ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Versicherten. Sie bekommen daher auch Leistungen, wenn Sie selbst an einem Unfall schuld sind, und müssen die manchmal langwierige Klärung der Verschuldensfrage nicht abwarten, sofern der Unfall nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Außerdem werden die Leistungen aus der Insassen-Unfallversicherung zusätzlich zu anderen Schadenersatzleistungen erbracht.

Es gibt verschiedene Vertragsmöglichkeiten, bei denen man den genauen Deckungsumfang individuell auf die eigenen Bedürfnisse abstimmen lassen kann. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

Todesfall

Im Todesfall wird die Versicherungssumme an eine von Ihnen bestimmte Person (= den Bezugsberechtigten) ausbezahlt. Lassen Sie Ihren Bezugsberechtigten unbedingt namentlich in den Vertrag schreiben! Die Versicherungssumme
fällt sonst in den Nachlass.

Invalidität

Sie können sich im Rahmen einer Kfz-Insassen-Unfallversicherung auch gegen Invalidität absichern. Die Höhe der Versicherungssumme hängt vom Grad der Invalidität ab und ist genau in Ihrer Polizze angegeben. Der Invaliditätsgrad wird nach Untersuchung durch einen Facharzt festgelegt.

Taggeld

Bei Abschluss dieser Versicherungsleistung bekommen Sie bei dauernder oder vorübergehender Invalidität für jeden Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit einen vorab vereinbarten Betrag. Dieser wird maximal 365 Tage lang innerhalb von zwei Jahren ab Unfalltag ausbezahlt.

Unfallkosten

Es werden die für die Behandlung der Unfallfolgen notwendigen Kosten des Heilverfahrens bis zur versicherten Höchstsumme – längstens für zwei Jahre vom Unfall an – erstattet, soweit diese Kosten nicht von der Sozialversicherung oder einem sonstigen Leistungsträger getragen werden.

Bei der Versicherung für Tod und/oder dauernde Invalidität werden auch Rückholkosten aus dem europäischen Ausland bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme übernommen.

Regelungen für den Versicherungsschutz

Nicht versichert

Der Versicherungsschutz gilt für den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen.

Keinen Anspruch auf Leistungen der Insassen­Unfallversicherung hat
wer nicht berechtigter Insasse des Fahrzeuges war (zum Beispiel der Dieb des Fahrzeuges)
wer gegen den Willen des Halters befördert wurde
wer infolge von Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer Bewusstseinsstörung (insbesondere durch Alkohol und Drogen) beim Gebrauch des Fahrzeuges einen Unfall erleidet.

Die Leistungspflicht ist eingeschränkt, wenn bei den Unfallfolgen Krankheit oder Gebrechen mitgewirkt haben, unter denen die versicherten Personen bereits vor Eintritt des Unfalles gelitten haben.

Besonderheiten der Eigenheimversicherung

Die Insassen-Unfallversicherung kann nach dem „Pauschalsystem“ oder nach dem „Platzsystem“ abgeschlossen werden.

Pauschalsystem: Eine Summe versichert sämtliche Plätze (Insassen) des Fahrzeugs.

Platzsystem: Nur bestimmte Plätze sind versichert.

Quelle: Versicherungsverband Österreich (vvo.at)

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