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Leben

Einzelne Versicherungssparten im Detail

Lebensversicherung & Altersvorsorge

Was ist eine Lebensversicherung ?

Die Lebensversicherung dient:

  • als sichere und langfristige Sparform
  • zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge
  • zur Absicherung des Lebensstandards in der Pension
  • zur finanziellen Absicherung Ihrer Familie im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen
  • als Besicherung von Krediten

Bereits jetzt gehen mehr Menschen in Ruhestand, als in den Arbeitsmarkt eintreten. Im Jahr 2030 wird bereits jeder dritte Österreicher älter als 60 sein. Schon heute betragen die jährlichen staatlichen Zuschüsse zum Pensionssystem 8,7 Mrd. Euro. Bis 2060 werden diese Zuschüsse auf 37 Mrd. Euro anwachsen. Die staatliche Vorsorge ist der wichtigste Pfeiler der Altersvorsorge und wird es auch bleiben. Allerdings können staatliche Pensionssysteme demographische Veränderungen alleine nicht mehr auffangen. Als Ergänzung zur staatlichen Säule des Pensionssystems ist die Lebensversicherung eine der beliebtesten Formen der Altersvorsorge in Österreich. Die österreichischen Lebensversicherer bieten als komplementärer Partner zur ersten staatlichen Säule maßgeschneiderte Produkte für die betriebliche zweite Säule und die private dritte Säule des österreichischen Pensionssystems.

Risikoversicherung

Mit einer Risiko- bzw. reinen Ablebensversicherung können Sie sich gegen das Todesfallsrisiko absichern. Risikoversicherungen werden zur Besicherung von Krediten sowie zum finanziellen Schutz Ihrer Familienangehörigen, wenn Ihnen etwas zustößt, abgeschlossen. Der Versicherungsfall tritt bei Ableben des Versicherten vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ein. Nach dem Ende der Vertragsdauer erlischt die Versicherung vollständig.

Er- und Ablebensversicherung

Die „klassische“ Er- und Ablebensversicherung beinhaltet nicht nur eine Sparkomponente, sondern dient vor allem auch der Vorsorge gegenüber Schicksalsschlägen. Sie ist eine sehr sichere Vorsorgeform. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt nach Ablauf der Vertragsdauer entweder einmalig oder monatlich als Pension. Wird als Auszahlungsform eine auf Lebensdauer zahlbare Rente gewählt, können Prämienzahlungen für Verträge bis 31.12.2015 noch fünf Jahre lang nach dem geltenden Einkommensteuergesetz als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Im Falle eines Todes erhalten die Hinterbliebenen bereits nach Einzahlung auch nur eines einzigen Beitrags die gleiche Summe wie nach einem jahrelangen Ansparprozess.

Rentenversicherung

Mit der Rentenversicherung sorgen Sie für Ihre Pension vor. Bei Fälligkeit des Vertrages erhalten Sie eine monatliche Rente. Die Dauer der Rentenzahlung kann individuell vereinbart werden. Beiträge zur Rentenversicherung sind für Vermögen, die vor dem 31.12.2015 abgeschlossen wurden, noch 5 Jahre von der Einkommensteuer absetzbar. So zum Beispiel, wenn die Auszahlung durch eine auf Lebensdauer zahlbare Rente erfolgt. Eine Rentenversicherung kann sowohl in Form einer klassischen Lebensversicherung als auch als fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen werden.

Prämienbegünstigste Zukunftsvorsorge

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die mit einer Kapitalgarantie und einer staatlichen Förderung ausgestattet ist. Außerdem bleiben das angesammelte Kapital und die Förderung bei Vereinbarung des künftigen Bezugs als Rente steuerfrei – das heißt, Sie zahlen keine Versicherungssteuer, keine Kapitalertragssteuer und keine Einkommensteuer für Ihre Prämienpension.

Für die Veranlagung ihrer einbezahlten Prämien durch das Versicherungsunternehmen besteht eine verpflichtende Aktienquote von 30 %, diese sinkt allerdings mit steigendem Alter weiter: ab dem 45. Lebensjahr auf 25 %, ab 55 Jahren auf 15 %. Im August 2013 wurde ein neues Lebenszyklusmodell mit geringerem Aktienanteil eingeführt. Es sieht bis zum 50. Lebensjahr einen Aktienanteil von mindestens 15 % und ab dem 50. Lebensjahr von mindestens 5 %. Kunden mit bestehenden Verträgen können in das neue Modell umsteigen.

Die Vertragsdauer beträgt mindestens zehn Jahre. Die Einzahlungen werden mit einer Prämie von derzeit 4,25 % vom Staat begünstigt. Die Einzahlungen können flexibel vereinbart werden, sind aber der Höhe nach begrenzt. Die Zusatzpension aus der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge kann frühestens zum 40. Lebensjahr ausbezahlt werden.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird die Versicherungsleistung an die Wertentwicklung eines Investmentfonds gekoppelt. Die eingezahlten Prämien werden in Fondsanteilen veranlagt. Es ist auch die Vereinbarung von garantierten Leistungen möglich. Wurden keine Garantieleistungen des Versicherers vereinbart, trägt der Versicherungsnehmer das Veranlagungsrisiko. Erträge, die aus der Veranlagung erzielt werden, werden den Verträgen gutgeschrieben. Auf diese Weise kann der Versicherungsnehmer an den Wertsteigerungen des Fonds teilnehmen, muss aber auch die Möglichkeit von Verlusten im Fall von Wertminderungen des Investmentfonds in Kauf nehmen. Fondsgebundene Lebensversicherungen bieten je nach Vereinbarung Versicherungsleistungen im Erlebens-, Ablebens- oder im Rentenfall.

Indexgebundene Lebensversicherung

Bei der indexgebundenen Lebensversicherung ist die Versicherungsleistung an die Wertentwicklung eines Index gebunden. Wie auch bei der fondsgebundenen Lebensversicherung trägt der Kunde das Veranlagungsrisiko. Er partizipiert an den Wertsteigerungen des Index, muss aber auch die Möglichkeit von Verlusten in Kauf nehmen. Eine Vereinbarung von garantierten Leistungen ist möglich.

Betriebliche Garantiepension (Betriebliche Kollektivversicherung)

Die Betriebliche Garantiepension (Betriebliche Kollektivversicherung) ist eine Form von betrieblichem Vorsorgemanagement in Form einer klassischen Lebensversicherung. Unternehmen können für die Mitarbeiter bis zu 10 % der Gehaltssumme lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei als Prämie einzahlen. Freiwillige Eigenerläge der Mitarbeiter erhöhen das Pensionskapital und sind bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge zulässig. Versteuert wird erst in der Pension, mit den dann geltenden Einkommensteuersätzen.

Seit 2013 ist ein Wechsel von einer Pensionskasse in das sichere Modell der betrieblichen Garantiepension möglich. Aktive Dienstnehmer ab 55 Jahren können sich jährlich bis zum 31. Oktober individuell entscheiden, ob sie mit dem angesparten Kapital von einem Vertrag mit einer Pensionskasse in die betriebliche Garantiepension wechseln wollen. Voraussetzungen dafür sind auf Unternehmensebene eine Betriebsvereinbarung sowie ein Rahmenvertrag zwischen Ihrem Unternehmen und einem Lebensversicherer. Beabsichtigen Sie einen Wechsel in die sichere Garantiepension und liegen die unternehmensinternen Voraussetzungen vor, müssen Sie Ihre Absicht nur noch Ihrer Pensionskasse und Ihrem Dienstgeber schriftlich mitteilen.

Die Vorteile der Betrieblichen Garantiepension:

  • Garantierte Rente
  • Gewinnbeteiligung
  • Garantierte Rententafel
  • Konservative Veranlagung
Termfix-Versicherung

Es gibt zur Finanzierung – von beispielsweise Studium oder Hochzeit der Kinder – die Möglichkeit, eine Termfix-Versicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Lebensversicherung mit festem Auszahlungstermin, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Stirbt der Versicherte vorher, müssen bis zur Fälligkeit der Versicherung keine Beiträge mehr gezahlt werden.

Pflegeversicherung

Für anfallende Pflegekosten kann man privat Vorsorge treffen. Als „Pflegeversicherung“, „Pflegevorsorge“ oder „Pflegerentenversicherung“ bieten Versicherungsunternehmen passende Produkte als Lebens- oder Krankenversicherungen an.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sich und ihre Familie gegen finanzielle Verluste aufgrund einer Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit absichern. Eine Person wird als berufsunfähig eingestuft, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, zu mehr als 50 % ihrer Beschäftigung nachzugehen. Tritt der Versicherungsfall ein, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente. Basis für die Beurteilung des Versicherungsfalls sind ärztliche Gutachten.

Quelle: Versicherungsverband Österreich (vvo.at)

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