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Unfall

Einzelne Versicherungssparten im Detail

Unfallversicherung

Was ist eine Unfallversicherung?

Jährlich passieren in Österreich rund 850.000 Unfälle. Knapp 75% der Unfälle entfallen auf den Lebensbereich Heim/Freizeit/Sport (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit). Über die gesetzliche Sozialversicherung sind aber nur die Folgen eines Arbeitsunfalls gedeckt, obwohl die schwerwiegendsten Unfälle zumeist in der Freizeit und beim Sport passieren. Natürlich übernimmt die Sozialversicherung in diesen Fällen die nötige Erstversorgung, gegen die wirtschaftlichen Folgen sind Sie aber nur mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert. Die private Unfallversicherung schließt also eine wichtige Lücke der gesetzlichen Unfallversicherung, indem sie auch den Freizeitbereich abdeckt – weltweit und rund um die Uhr!

Ein „Unfall“ liegt dann vor, wenn durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung eintritt. Daher ist eine allmähliche körperliche Schädigung – etwa durch Abnutzung – ebenso kein Unfall wie eine Krankheit. Als Unfall gelten z.B. Knochenbrüche, Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen von und an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen. Üblicherweise wird auch Versicherungsschutz angeboten für Kinderlähmung, durch Zeckenbiss übertragene FSME, Wundstarrkrampf, Tollwut, weiters Unfälle des Versicherten als Fluggast in Motorflugzeugen und Sportunfälle.

Wer ist versichert?

Möglich ist der Versicherungsschutz für Einzelpersonen, Ehepaare, Familien, Kinder, Vereine oder Firmenangehörige.

Was ist versichert?

Bei dauernder Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall wird der dem Prozentsatz der Invalidität entsprechende Anteil der Versicherungssumme bezahlt. Nachzulesen ist dieser Prozentsatz, der bei vollständigem Verlust von Körperteilen oder Sinnessorganen oder völliger Funktionseinschränkung zum Tragen kommt, in der so genannten „Gliedertaxe“, die Bestandteil der Vertragsbedingungen zu der Unfallversicherungspolizze ist. Bei teilweisem Verlust oder Funktionsminderungen der Körperteile oder Sinnesorgane (das genaue Ausmaß wird vom Arzt bestimmt) werden die in der Gliedertaxe angegebenen Prozentsätze entsprechend herabgesetzt.
Finanzielle Einbußen treten aber oft nicht nur ein, wenn der Unfall eine bleibende Gesundheitsschädigung oder sogar den Tod zur Folge hat. Man sollte auch für Einkommenseinbußen durch unfallbedingte Krankenstände, Spitalsaufenthalte, für Kosten der Heilung und der Bergung nach einem Unfall vorsorgen. Möglichkeiten bietet die Unfallversicherung mit Taggeld, Spitalsgeld, Erstattung für Heil-, Bergungs- und Rückholkosten. Im Todesfall wird die versicherte Summe an die bezugsberechtigten Personen ausbezahlt, wenn der unfallbedingte Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag eintritt.

Regelungen für den Versicherungsschutz

Versicherungssumme und Prämie
Die Versicherungssumme richtet sich ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Die Prämie ist u. a. abhängig von der gewählten Versicherungssumme, vom Versicherungsumfang, vom Beruf des Versicherten und der Ausübung besonders gefährlicher Freizeitaktivitäten. Ein Wechsel des im Antrag angegebenen Berufes oder eine Änderung besonders gefährlicher Freizeitaktivitäten ist daher sofort dem Versicherer bekannt zu geben. Es kann sich daraus eine niedrigere, aber auch höhere Prämie ergeben.

Nicht versichert
Bestimmte Unfälle sind üblicherweise von der Versicherung ausgeschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Unfälle bei Extremsportarten (wie zum Beispiel Fallschirmspringen oder Paragliding etc.) sowie Unfälle bei motor-oder wintersportlichen Wettbewerben. Für solche Gefahren können Sie aber unter Umständen eine gesonderte Vereinbarung mit Ihrem Versicherer treffen – fragen Sie dazu einfach Ihren Versicherungsberater. Die Versicherungsausschlüsse finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Insbesondere werden Unfälle infolge Alkohol-, Suchtgift-oder Medikamentenmissbrauchs und beim Begehen strafbarer Handlungen werden vom Versicherer nicht übernommen.

Nach dem Unfall
Wichtig ist auf jeden Fall, schnell ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Danach sollte der Versicherung spätestens innerhalb einer Woche eine schriftliche Unfallmeldung geschickt werden. Ein Todesfall muss der Versicherung innerhalb einer bestimmten Frist – in der Regel drei Tage – angezeigt werden.

Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer
Bei Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang der Unfallfolgen kann eine Entscheidung durch einen Schiedsgutachter verlangt werden.

Quelle: Versicherungsverband Österreich (vvo.at)

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