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Haushalt & Eigenheim inkl. Haftpflicht

Einzelne Versicherungssparten im Detail

Haushalt & Eigenheim inkl. Haftpflicht

Was ist eine Haushaltsversicherung?

Die Haushaltsversicherung ist eine Bündelversicherung, die den gesamten Wohnungsinhalt der in der
Polizze angegebenen Wohnung versichert – das heißt, alles was im Haushalt zur Einrichtung zählt
oder zum Gebrauch dient. Üblicherweise besteht Schutz bei Schäden aus Feuer, Sturm,
Leitungswasser, Einbruch und Glasbruch. Darüber hinaus inkludiert die Haushaltsversicherung
meistens auch eine Privathaftpflichtversicherung. Diese leistet Schutz in Fällen von
Schadenersatzverpflichtungen privatrechtlichen Inhalts gegenüber dem in der Polizze versicherten
Personenkreis. Manche Versicherungsgesellschaften bieten auch Haushaltsversicherungen an, die zusätzlich eine Hundehaftpflichtversicherung für einen Hund beinhalten. Sind in einem Haushalt mehrere Hunde vorhanden, so müssen nur die zusätzlichen Hunde versichert werden.

Wer ist versichert?

Neben dem Eigentum des Versicherungsnehmers ist auch jenes von Ehegatten bzw. Lebensgefährten, Kindern und Verwandten, die im gleichen Haushalt leben, mitversichert. Auch die Sachen von Gästen des Hauses (sofern sie nicht gegen Bezahlung beherbergt werden) sind durch die Haushaltversicherung geschützt.

Was ist versichert?

Die Haushaltversicherung ist eine Bündelversicherung. Versichert ist der gesamte Hausrat der in der Polizze angegebenen Wohnung – dazu zählt alles, was im Haushalt zur Einrichtung zählt, zum Gebrauch dient oder für den Verbrauch bestimmt ist.

Zum Beispiel: sämtliche Möbel, Bilder, Spiegel, Glastüren, Vorhänge, Haushaltsgegenstände, Haushaltsmaschinen, Wäsche, Bekleidung, Audio- und Videogeräte (TV-, Radio-, CD-, DVD-Geräte), CDs und DVDs, Tonbandgeräte, Plattenspieler, Schallplatten, Foto-Film-und Videoausrüstungen, Computer samt Zubehör, optische Geräte, Musikinstrumente, Bücher, Sport und Campingausrüstung, Heimwerkerausrüstung sowie sämtliche Hobby-Sachen.

Versichert sind auch Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzsammlungen.

Achtung: Hier gelten bei Einbruchdiebstahl Entschädigungsgrenzen. Diese unterscheiden sich nach Art der Aufbewahrung (Geldschrank oder Wandsafe) und sind in Ihren Versicherungsbedingungen genau angeführt.
Einbauten und Zusatzausstattungen, die Sie vorgenommen haben und für die Sie verantwortlich sind, sind ebenfalls durch die Haushaltversicherung gedeckt. Zum Beispiel Elektro-, Gas-und Wasserinstallationen, die Ausstattung von Bad und WC, Etagen-und sonstige Heizungen, Verfliesung, Malerei, Tapeten, Wand-und Bodenbeläge, Gebäudeverglasung, Empfangsantennenanlagen oder auch Krankenfahrstühle.

Oft wird der tatsächliche Wert der Sachen erst bei Eintritt eines Schadens sichtbar. Die richtig gewählte Versicherungssumme entspricht daher dem tatsächlichen Wert des Wohnungsinhaltes und verhindert Unterversicherung.

Regelungen für den Versicherungsschutz

Die Haushaltversicherung ersetzt den Wert bzw. die Wertminderung der versicherten Sachen, wenn diese bei einem der nachstehenden Ereignisse zerstört, beschädigt oder entwendet werden. Zusätzlich erhält man auch unvermeidliche Folgeschäden ersetzt, die auf eines dieser Ereignisse zurückzuführen sind.

Feuer
Neben Schäden durch Brand sind auch Schäden durch direkten Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser versichert. Dazu zählen normalerweise aber keine „Sengschäden“ wie sie zum Beispiel durch Zigarettenglut oder beim Bügeln entstehen können oder Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung oder durch Induktion (z. B. durch den sog. „indirekten Blitzschlag“ verursacht).

Sturm
Schäden durch Sturm (gemeint sind hier Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h) und Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Masten, Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Dazu zählen normalerweise nicht Schäden durch Sturmflut, Überschwemmung, Lawinen oder Lawinenluftdruck – diese Risiken kann man allerdings mit Sondervereinbarung mitversichern.

Einbruchdiebstahl
Versichert sind hier Schäden durch Einbruchdiebstahl und durch Beraubung. Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn in verschlossene/versperrte Räumlichkeiten eingedrungen wird. Beraubung liegt hingegen vor, wenn Sachen unter Anwendung oder Androhung tätlicher Gewalt weggenommen werden oder deren Herausgabe erzwungen wird.

Ersetzt werden auch Folgeschäden wie Kosten einer notwendigen Türschloss-Änderung oder Beschädigung von Baubestandteilen.

Leitungswasser
Versichert sind hier Schäden durch Leitungswasser, auch aus Wasch-und Geschirrspülmaschinen, Schäden durch Überlaufen von Wasser und Frostschäden an wasserführenden Anlagen. Nicht versichert sind in der Regel Schäden aus Witterungsniederschlägen und deren Rückstau, durch Grund-und Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, oder Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.

Glasbruch
Versichert sind Schäden durch Zerbrechen von Tür-und Fensterscheiben (auch Isolierverglasungen), Schrank- und Bilderverglasungen, Spiegel und Glasplatten. Scheiben von über fünf Quadratmetern sind in den meisten Fällen nur gegen Zusatzprämie versichert. Nicht dazu gehören Schäden durch Zerkratzen, Verschrammen und Absplittern der Scheibenoberfläche oder Beschädigung von Spiegelbelägen. Auch nicht gedeckt sind optische Gläser oder Sonderverglasungen sowie Hohlgläser, wie zum Beispiel Trinkgläser und Vasen.

Versichert sind bei allen vorgenannten Gefahren Schäden durch Witterungsniederschläge, die dadurch eingetreten sind, dass zum Beispiel Dach- oder Mauerteile infolge eines der vorgenannten Ereignisse beschädigt wurden.

Weiters versichert sind auch Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den Schaden gering zu halten (Schadenminderungskosten). Aufräumungs und Reinigungskosten sind aber meist nur bis zur Höhe von fünf Prozent der Versicherungssumme versichert.

Versicherungsleistung
Der Wohnungsinhalt ist grundsätzlich zum Neuwert (= Wiederbeschaffungswert) versichert. Sind versicherte Sachen zerstört oder gestohlen worden, so sollte man dadurch keinen finanziellen Nachteil haben. Aus diesem Grund wird der Wiederbeschaffungspreis ersetzt. Die Voraussetzung ist allerdings, dass die Sachen noch in Gebrauch und noch mindestens 40 Prozent des Wiederbeschaffungspreises wert waren. Sonst ersetzt die Versicherung den „Zeitwert“. Dieser richtet sich nach dem Zustand der Sachen, dem Alter und der Abnützung.

Beschädigte Tapeten, Malerei und Bodenbeläge werden nur zum Zeitwert ersetzt. Werden Sachen beschädigt, ersetzt die Versicherung die Reparaturkosten. Bei Sachen mit historischem oder künstlerischem Wert, bei denen die Alterung im Allgemeinen zu keiner Entwertung führt, wird der Verkehrswert vergütet. Ein persönlicher Liebhaberwert kann nicht berücksichtigt werden.

Wertanpassung
In vielen Fällen ist die Haushaltversicherung mit einer „Wertanpassungsklausel“ ausgestattet, um eine etwaige Unterversicherung zu vermeiden. Mit dieser Klausel werden die Versicherungssummen und Prämien jährlichen Indexschwankungen angepasst. Wenn auch die laufende Anpassung mit der Indexentwicklung vereinbart wurde, ist es auf jeden Fall zweckmäßig, die Versicherungssumme von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Damit können auch die Neuanschaffungen, die Sie getätigt haben, richtig erfasst werden.

Nicht versichert
Kraftfahrzeuge, deren Anhänger, Motor-, Segelboote samt Zubehör und Luftfahrzeuge sowie Handelswaren und gewerbliche Lager aller Art, Geschäfts- und Sammelgelder.

Nicht versichert sind weiters Schäden durch Kriegsereignisse, Aufruhr oder Aufstand, Erdbeben oder andere außergewöhnliche Naturereignisse sowie durch Kernenergie. Verluste durch Unbenutzbarkeit von Räumen, Sachschäden, die absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder mit Absicht falsch dargestellt wurden. Auch Sachen von Untermietern oder zahlenden Gästen fallen nicht unter die Haushaltversicherung.

Besonderheiten der Haushaltsversicherung

Geltungsbereich

Der Wohnungsinhalt ist in jener in der Polizze genannten Wohnung versichert, aber auch in anderen Räumen:

Abstellraum Zu unterscheiden ist zwischen nur (a) vom Versicherungsnehmer genutzten und (b) gemeinschaftlich genutzten Abstellräumen. a) Minderwertige Gegenstände des Haushaltes (so genannter „Bodenkram”), aber auch Fahrräder, Kfz-Zubehör und Bereifung, Reise- und Sportutensilien, Wirtschaftsvorräte, Tiefkühltruhen, Waschgeräte, Heizmaterial gelten auch auf dem versperrten Dachboden oder im versperrten Keller oder Schuppen als mitversichert. b) Gartenmöbel und -geräte, Kinderwagen, gesicherte Fahrräder.

Grundstück
Gartengeräte, Gartenmöbel, Kinderwagen, abgesperrte Fahrräder, Wäsche zum Waschen in der Waschküche, auf dem Trockenboden oder im Freien gelten auch außerhalb der Wohnung, aber innerhalb des Versicherungsgrundstückes (beispielsweise auf dem Gang) als versichert.

Umzug
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Österreichs ist der Wohnungsinhalt auch während des Umzuges und in einer neuen Wohnung versichert. Ein Wohnungswechsel muss der Versicherung in geschriebener Form mitgeteilt werden. Wenn der Vertrag vor Beginn des Umzuges gekündigt wird – diese Möglichkeit wäre in der Polizze genau angeführt – entfällt der Versicherungsschutz. Die Haushaltversicherung kann in die neue Adresse „mitgenommen“ werden.

Außenversicherung
Die Außenversicherung erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn und die Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Bis zu einem in der Polizze bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme bzw. Entschädigungsgrenzen für Wertsachen sind Sachen des Wohnungsinhaltes vorübergehend auch in Räumen von anderen Gebäuden versichert.
Ausgenommen sind aber weitere Wohnsitze, Wochenend- und Schrebergartenhäuser sowie Bade-, Jagd- und Schihütten und andere nicht ständig bewohnte Gebäude. Bei Beraubungsschäden gilt: Sie sind auch außerhalb von Gebäuden bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme bzw. den Wertgrenzen gedeckt. Diese Regelung gilt nicht für Schäden durch einfachen Diebstahl.

Im Schadenfall zu beachten
Die Versicherung ist über einen eingetretenen Schaden unverzüglich zu informieren; bei Feuer-, Explosions-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- oder Beraubungsschäden auch die Polizei. Außerdem sollte eine Liste aller Sachen angefertigt werden, die zerstört oder abhanden gekommen sind. Sparbücher, Kreditkarten etc. sollten sofort gesperrt werden.

Einige Tipps:

    • Wasserführende Anlagen sollten – vor allem im Winter – abgesperrt bzw. entleert werden.
    • Zugefrorene Rohre und Heizkörper sollten nur durch einen Fachmann aufgetaut werden.
    • Bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn schließen.
    • Wasch-und Spülmaschinen sollte man bei Benützung nicht unbeaufsichtigt lassen.
    • Wenn die Wohnung auch nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt bleibt, sollten Fenster, Balkon-und Terrassentüren immer verschlossen und Eingangstüren versperrt sein.
    • Machen Sie von wertvollen Einzelstücken Fotos und bewahren Sie die Rechnungen davon unbedingt auf.
    • Kopien bzw. Aufzeichnungen für Wertpapiere, Einlagebücher, sonstige Urkunden und Sammlungen anfertigen und diese getrennt von den Wertsachen verwahren.

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Haushaltversicherung inkludiert und gilt in Europa im geografischen Sinn, den Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie über Zusatzprämie auch auf der ganzen Welt. Sie erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen, die eine Privatperson, einen Wohnungsinhaber (nicht Haus-und Grundbesitzer), Sportler, Fußgänger oder Benützer öffentlicher Verkehrsmittel treffen können.

Wer ist versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen des Ehegatten bzw. Lebensgefährten sowie der Kinder (meist bis 25 Jahre).

Was ist versichert?

Werden an Sie als Privatperson oder auch als Wohnungsinhaber Schadenersatzansprüche aus Personen-oder Sachschäden gestellt, übernimmt die Versicherung vorerst die Prüfung der Sach-und Rechtslage. Darüber hinaus werden im Rahmen der Versicherungssumme ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt bzw. gerechtfertigte Ansprüche befriedigt. Kontaktieren Sie sofort Ihre Versicherung, wenn Sie einen Schaden verursacht haben oder an Sie Schadenersatzforderungen gestellt werden.

Regelungen für den Versicherungsschutz

Nicht versichert

  • Gefahren einer betrieblichen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, der Jagd, der Haltung von Hunden, der Haltung und Verwendung von Luftfahrzeugen, Luftfahrtgeräten, wie zum Beispiel Hängegleitern, Kraftfahrzeugen und Motorbooten und der Haltung von Elektro-und Segelbooten die man selbst erleidet
  • die vom Versicherten an fremden Sachen während ihrer Verwahrung, Bearbeitung, Benützung oder Beförderung oder sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen verursacht werden
  • die nahen Familienangehörigen zugefügt werden (gegen Zusatzvereinbarung kann dieses Risiko eingeschlossen werden)
  • die vorsätzlich herbeigeführt werden.

Was ist eine Eigenheimversicherung?

Vor Schäden an seinem Wohnhaus kann man sich durch den Abschluss einer Eigenheimversicherung schützen. In der Regel ist die Haushaltsversicherung Bestandteil der Eigenheimversicherung. Was für die Haushaltversicherung gilt, stimmt auch für die Eigenheimversicherung. Weil aber schwere Schäden am Haus vor allem durch Naturgefahren (z. B. Feuer, Sturm oder Schneedruck) unvorhergesehen, aber dafür heftig zuschlagen und das Haus oft unbewohnbar machen, könnte das Bezahlen aus eigener Tasche zum finanziellen Ruin führen. Deshalb ist auch jedem Hausbesitzer der Abschluss einer schützenden Eigenheimversicherung empfohlen.

Wer ist versichert?

Der Versicherungsnehmer ist zumeist der Eigentümer des Gebäudes. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, kann von diesem aber innerhalb eines Monats gekündigt und neu abgeschlossen werden. Name und Kontaktdaten des Käufers müssen der Versicherung jedenfalls unverzüglich gemeldet werden.

Was ist versichert?

Eine Eigenheimversicherung (auch „Gebäudeversicherung“ genannt) ist ähnlich der Haushaltversicherung eine „Bündelversicherung“, das heißt, sie inkludiert die Abdeckung gegen ein Bündel von Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Haftpflicht.

Versichert sind alle Gebäude und Nebengebäude, wie Garagen, Schuppen und Abstellräume auf dem in der Polizze bezeichneten Grundstück, wenn sie im Antrag angeführt und zur Versicherung beantragt wurden. Unter „Gebäude“ ist der gesamte Baukörper inklusive der dazugehörigen Grund-und Kellermauern und aller mit dem Gebäude fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen zu verstehen (z. B. Zwischenwände, Zwischendecken, Malerei und Anstrich, Tapeten, geklebte Wand-und Bodenbeläge, Heizungsanlagen, sanitäre Einrichtungen, Elektro-, Gas-, Wasserinstallationen, Blitzschutzanlagen).

Regelungen für den Versicherungsschutz

Versicherte Gefahren

Feuer
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag (wenn der Blitz direkt in das Haus einschlägt), Explosion, Absturz von Flugzeugen, Folgeschäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen und Abhandenkommen. Gibt es eine Sondervereinbarung, so können unter anderem auch der indirekte Blitzschlag, Schäden an Zäunen und Einfriedungen mitversichert werden. Nicht gedeckt sind meist Sengschäden, also Schäden durch Hitzeeinwirkung, ohne dass die Sachen in Brand geraten, und Schäden, die dadurch entstehen, dass Sachen bewusst dem Feuer oder der Wärme ausgesetzt werden.

Sturm
Versichert sind Schäden durch Sturm (Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h) und Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Masten usw., Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Schäden als unvermeidliche Folge und durch Abhandenkommen bei einem dieser Schadenereignisse. Gegen Sondervereinbarung können auch freistehende Solaranlagen, Glasdächer, Verglasungen und Schäden durch Hochwasser mitversichert werden.

In der Basisdeckung sind Schäden durch Überschwemmungen, Muren, Lawinen oder Lawinenluftdruck, Schäden durch Bewegungen von Felsblöcken oder Erdmassen im Zusammenhang mit Bauarbeiten oder bergmännischen Tätigkeiten jeglicher Art sowie Schäden an Gebäuden, die nur mangelhaft in Stand gehalten werden, und Schäden im Zusammenhang mit Bau-und Renovierungsarbeiten oft nicht versichert.

Leitungswasser
Versichert sind Schäden durch Wasser, das aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt. Ebenfalls versichert sind Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen, Frostschäden an angeschlossenen Einrichtungen, Auftaukosten.

Mit einer Sondervereinbarung können unter anderem mitversichert werden:
Korrosionsschäden, Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen sowie Kosten für die Behebung von Dichtungsmängeln und Verstopfung, Zuleitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Versicherungsgrundstückes, Fußbodenheizung, Solaranlagen, Schwimmbecken.

Aber: In der Leitungswasserversicherung werden Schäden durch Witterungsniederschläge und dadurch bedingten Rückstau, Grund- und Hochwasser, Wasserverlust und Hausschwamm nicht versichert.

Versicherungsleistung

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des versicherten Gebäudes. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, liegt Unterversicherung vor, und der Schaden kann nur anteilig ersetzt werden. Wenn nicht etwas anderes beantragt wurde, ist die Eigenheimversicherung mit der so genannten „Wertanpassungsklausel“ ausgestattet. In diesem Fall werden die Versicherungssummen jährlichen Indexschwankungen angepasst.

Im Regelfall ist das Gebäude zum Neubauwert versichert. Im Schadenfall werden daher die ortsüblichen Kosten eines Neubaues ersetzt und bei Teilschäden die vollen Reparaturkosten. Daran ist allerdings die Voraussetzung gebunden, dass der Wiederaufbau innerhalb der in den Versicherungsbedingungen genannten Frist erfolgt.

Besonderheiten der Eigenheimversicherung

Anzeigepflicht
Nicht nur ein Käufer des Hauses, auch alle Neu- und Umbauten bzw. Gefahrenerhöhungen müssen der Versicherung gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz angepasst werden kann.

Nebenleistungen
Versichert sind auch Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen Schaden möglichst gering zu halten (Schadenminderungskosten) sowie Aufräumungs-, Abbruch-, Entsorgungs- und Feuerlöschkosten bis zu dem in der Polizze angegebenen Prozentsatz der Gebäude-Versicherungssumme.

Wurde eine besondere Vereinbarung getroffen, so ist auch der Mietentgang oder, wenn Räume, die Sie selbst benützt haben, nach einem Schaden unbenützbar sind, der ortsübliche Mietwert versichert.

Im Schadenfall zu beachten
Die Versicherung muss über einen eingetretenen Schaden unverzüglich informiert werden. Bei Feuer-, Explosions-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-oder Beraubungsschäden auch die Polizei benachrichtigen. Außerdem sollte eine Liste aller Sachen angefertigt werden, die zerstört oder abhanden gekommen sind. Sparbücher, Kreditkarten etc. sollten sofort gesperrt werden.

Bei Teilschäden werden die entstandenen Reparaturkosten erstattet, wenn die nötigen Ermittlungen durchgeführt werden konnten. Wurden versicherte Sachen zur Gänze zerstört, so erhält man – solange die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung nicht sichergestellt ist – zuerst eine Teilentschädigung. Diese wird ausbezahlt, wenn Grund und Höhe des Schadens festgestellt sind. Die Differenz zum Neuwert erhält man erst, wenn feststeht, dass das zerstörte Gebäude wiederhergestellt wird. Ansonsten erhält man den Zeitwert der Gesamtentschädigung. Zu finden ist diese Regelung in den Versicherungsbedingungen.

Einige Tipps:

      • Bei längeren Abwesenheiten (ab ca. 72 Stunden) den Haupthahn immer abdrehen.
      • Zugefrorene Rohre sind immer vom Fachmann auftauen zu lassen.
      • Durch Sturm entstandene Öffnungen sollten so schnell wie möglich geschlossen werden.
      • Von Schäden möglichst Fotos zur Dokumentation machen.

 

Gebäude im Rohbau
Für die Feuerversicherung kann eine (prämienfreie) Rohbaudeckung gewährt werden. Was die Sturmschadenversicherung betrifft, so beginnt hier der Deckungsschutz, sobald das Giebelmauerwerk aufgemauert, die Decken eingezogen, das Dach geschlossen, die Dachvorsprünge verputzt und alle Dachbodenöffnungen (Fenster, Stiegenaufgänge) verschlossen sind. Eine Haftung für die übrigen in der Bündelversicherung eingeschlossenen Risken kann erst nach Fertigstellung bzw. Benützung des Gebäudes beginnen.

Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung ist als Teil des „Bündels“ in der Eigenheimversicherung inkludiert und erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen, die einen als Haus-und Grundbesitzer treffen können.

Wer ist versichert?

Versichert ist der Haus-und Grundbesitzer sowie Schadenersatzverpflichtungen des Hausverwalters-oder besorgers.

Was ist versichert?

In der Haftpflicht ist die Befriedigung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, die an Sie als Besitzer der versicherten Liegenschaft gestellt werden, abgedeckt.

Regelungen für den Versicherungsschutz

Bei Haftpflichtschäden muss die Versicherung verständigt werden, sobald man einen Schaden verursacht hat, auch wenn man glaubt, dass keine Ansprüche gestellt werden.

Quelle: Versicherungsverband Österreich (vvo.at)

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